Menu
Kanzlei Stegmann und Taupp
  • Über uns
  • Downloads
  • Kontakt
  • Kanzlei
  • Recht-aktuell
  • Anwälte
    • Stegmann
    • Taupp
Kanzlei Stegmann und Taupp

Prozess / Verfahrenskostenhilfe

Prozess- / Verfahrenskostenhilfe

Für das gerichtliche Verfahren ist einer bedürftigen Partei »Verfahrenkostenhilfe zu bewilligen. Ob Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben, prüft das Gericht, wobei die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse durch Vorlage von Belegen glaubhaft zu machen sind.

Gerne werden wir berechnen, ob Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse Verfahrenskostenhilfe beantragen können.

Beachten Sie aber weiterhin Folgendes:

Verfahrenskostenhilfe kann nur für ein gerichtliches Verfahren bewilligt werden. Es darf weder mutwillig geführt werden, noch darf es aussichtslos sein. Soweit wir neben einem solchen gerichtlichen Verfahren auch außergerichtlich für Sie tätig werden, müssen wir Ihnen die insoweit entstehenden Kosten in Rechnung stellen, es sei denn, Sie können dafür » Beratungshilfe beanspruchen.

Beachten Sie ferner, dass bei negativem Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens die Kosten des Gegenanwaltes und die Parteiauslagen des Gegners ganz oder teilweise von Ihnen getragen werden müssen, da solche Kosten ebenfalls nicht von der Verfahrenskostenhilfe umfasst sind.

  • Impressum
  • Sitemap
  • Datenschutz
©2021 Kanzlei Stegmann und Taupp | Powered by WordPress & Superb Themes
  • Allgemein
    ▼
    • Vollmacht
    • Honorarvereinbarung Muster
    • Beratungshilfe Formular
    • Prozesskostenhilfe Formular
    • Musterumgangsregelung
    • Verfahrensablauf
    • Kosten
    • Prozess / Verfahrenskostenhilfe
  • Familien und Scheidungsrecht
    ▼
    • Scheidungsantrag online
    • Fragebogen Familie
    • Fragebogen Unterhalt
    • Checkliste Trennung
  • Impressum
  • Datenschutz
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.Einverstanden