Bußgeldbescheid
Bei dem Vorwurf Geschwindigkeitsübertretung oder Abstandsverstoß muss ein Anwalt ein dickes Brett bohren, um für Sie einen Vorteil zu erzielen. Denn die Gerichte handeln diese Fälle schematisch ab. Der Polizei und deren Messmethoden wird blind geglaubt. Der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" gilt hier nicht mehr.
Das blinde Vertrauen in die polizeilichen Messmethoden führt aber dazu, dass die Polizei leichtfertig wird und die technischen Vorgaben für die Messungen nicht zu 100 % einhält.
Das ist mein Ansatz. So konnte ich schon manchen Führerscheinentzug verhindern. Einen meiner Mandanten hatte die Polizei auf der Schnellstraße mit ihrem derzeit liebsten Spielzeug, dem Videonachfahrsystem, bei Regen verfolgt. Messergebnis statt der erlaubten 100 km/h waren 141 km/h. Über 40 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften gibt einen Monat Fahrverbot. Wegen schließlich 1 km/h war deshalb im Bußgeldbescheid meines Mandanten ein Fahrverbot angeordnet worden. Nach dem ich das Polizeivideo ausgewertet hatte, war mir klar, was zu tun ist. Denn aufgrund des Regens während der Videomessung war zwischen der Polizei und dem Mandantenfahrzeug eine erhebliche Gischtbildung, also hoch geschleudertes Wasser. Wasser bricht aber bekanntlich Licht und somit auch die Optik der Videoaufnahme. Die Videoaufnahme war damit nicht fehlerfrei verwertbar und ich konnte meinen Mandanten vor dem Führerscheinentzug bewahren.