Geldanlagerecht
Voraussetzung meiner Verleihung des Fachanwaltstitels für Versicherungsrecht ist insbesondere auch eine überdurchschnittliche Befassung mit privaten Lebens- und Rentenversicherungen.
Diese Versicherungen werden heutzutage vornehmlich als Geldanlagen genutzt. Ihr Geld wird hierzu durch die Versicherer bei Wertpapieren, Fonds und Anleihen angelegt oder der Lebensversicherungsvertrag selbst ist fondsgebunden.
Selbstverständlich stellt sich hierbei immer die Frage, ob diese Geldanlagen auf Dauer eine gute Rendite bieten. Hier prüfe ich, welchen Betrag Sie bei einer vorzeitigen Kündigung erhalten und welcher Betrag bei einem regelmäßigen Ablauf zu erwarten ist. Diese Berechnungen sind aufgrund der hierzu ergangenen differenzierten Urteile der Gerichte kompliziert. Ohne fachanwaltliche Hilfe ist hier kein sicheres Ergebnis zu erwarten. Die Lebensversicherer geben selbstverständlich nur die für sie günstigste Berechnung heraus.
Im Zusammenhang mit meiner Beratung zu solchen Versicherungskapitalanlagen erhalte ich auch Prüfungsaufträge zu anderen Geldanlagearten.
Oft muss ich feststellen, dass nicht nur bei Immobilienbeteiligungen, Wertpapiergeschäften oder Fonds, sondern auch bei Baufinanzierungen der Banken rechtlich unzulässige und finanziell nachteilige Vertragsgestaltungen verwendet werden.
Hier gilt es wiederum, den Banken und anderen Finanzdienstleistern mit einer klaren Strategie entgegen zu treten, um auf gleicher Augehöhe zu verhandeln.