Sonderbedarf
Die Regelsätze der Düsseldorfer Tabelle beinhalten die Kosten des notwendigen Lebensbedarfs. Darüber hinaus anfallende Kosten sind gegebenenfalls im Rahmen des Sonderbedarfs oder Mehrbedarfs von beiden Eltern anteilig entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zusätzlich zu tragen. Diesbezüglich ist die Rechtsprechung uneinig.
Sonderbedarf = unregelmäßig außergewöhnlich hoher Bedarf
unvorhergesehene Krankheitskosten |
Ja |
kieferorthopädische Behandlung | Ja |
Erstausstattung eines Säuglings | Ja |
Anschaffung eines Behindertenfahrzeugs | Ja |
Bettenersatzbeschaffung wegen Allergie |
Ja |
Kosten einer Klassenfahrt | Ja |
Konfirmation und Konfirmationsfahrt | Nein |
Teilnahme eines Meisterkurses | Nein |
Sportveranstaltung | Nein |
Gemeindefahrt | Nein |
Führerschein |
Nein |