Getrenntleben
Grundsätzlich müssen Sie zunächst 1 Jahr von Ihrem Ehegatten getrennt leben, um überhaupt die Scheidung Ihrer Ehe beantragen zu können.
Dies erfordert eine Trennung von Tisch und Bett.
Eine Trennung ist in der Regel dann zu bejahen, wenn die Eheleute getrennte Haushalte führen, das heißt, jeder Ehegatte versorgt sich selbst, Mahlzeiten werden getrennt eingenommen und die Eheleute schlafen getrennt voneinander.
Grundsätzlich kann man auch innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben, wenn getrennte Haushalts- und Wirtschaftsbereiche geschaffen werden können und die Wohnung eindeutig räumlich aufgeteilt wird.
Problematisch wird die Trennung dann aber, wenn nur ein Ehegatte nicht mehr verheiratet sein will, aber der andere die Trennung weder akzeptiert, noch geschieden werden will. In jeden Fall empfiehlt es sich hier, den Partner anzuschreiben und mitzuteilen, dass die Ehe gescheitert ist.
Zumindest einer der Ehegatten muss die Fortsetzung der ehelichen Gemeinschaft ablehnen. Der auf die Ablehnung der Ehe gerichtete Wille muss eindeutig nach außen erkennbar sein, zum Beispiel durch Mitteilung der Trennungs- oder Scheidungsabsicht gegenüber dem anderen Ehegatten.