Strafverteidigung
Schnell geraten auch redliche Mandanten aufgrund falscher Anschuldigungen in das Visier der Strafverfolgungsorgane. Aufgrund des mit mir über Jahre aufgebauten Vertrauensverhältnisses bin ich in diesen Fällen für unsere Mandanten erster Ansprechpartner.
Auch meine Tätigkeit im Strafrecht erfolgt auf Basis unserer Philosophie, dass wir nur die Rechtsbereiche bearbeiten, in denen wir überdurchschnittliche Kenntnisse aufweisen.
Meine Kenntnisse im Strafrecht resultieren aus regelmäßiger Fortbildung auf Basis fundierter Grundlagen. Diese erwarb ich bei hoch angesehenen Professoren, insbesondere bei Herrn Professor Winfried Hassemer, der lange Jahre als Vizepräsident Vorsitzender des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts war.
Da Strafrechtsfälle oft mit intensiver Recherche und damit hohem Zeitaufwand verbunden sind, nehme ich grundsätzlich nur Strafrechtsfälle meiner bestehenden Mandanten an. Andere Strafrechtsfälle können gerne an mich herangetragen werden. Diese Fälle werde ich auf Besonderheiten prüfen und gegebenenfalls annehmen.
Selbstverständlich können Sie sich in jedem Fall mit mir telefonisch und unverbindlich zur Schilderung Ihres Problems in Verbindung setzen.