Kosten
Wichtig für Sie ist zu wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.
Grundsätzlich erfolgt die Zahlung der Tätigkeit des Rechtsanwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz mit dazu gehörigen Kostentabellen. Die Höhe der Gebührensätze ist darin gesetzlich festgelegt.
Außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens kann darüber hinaus die Vergütung des Rechtsanwaltes nach Vereinbarung erfolgen. Eine solche Vereinbarung bietet sich insbesondere an bei Vertragserstellungen. Wir rechnen in solch einem Fall nach Aufwand ab.
Die gesetzlichen Gebühren nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz hingegen richten sich nicht nach Aufwand, sondern danach, um was es geht und zwar ausgedrückt in einem Eurowert. Dieser Eurowert als so genannter Gegenstandswert soll auch die Wichtigkeit der Sache für Sie als Auftraggeber wiedergeben. Geht also ein Streit um einen bestimmten Geldbetrag, ist dies der Gegenstandswert, nach dem sich laut den Kostentabellen die Gebühren richten. Je höher der Geldbetrag, desto höher die Gebühren.
Wenn Sie bedürftig sind, haben Sie einen Anspruch auf Kostenübernahme durch den Staat; außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens über » Beratungshilfe; für ein Gerichtsverfahren über
» Prozesskostenhilfe.
Aufgrund der Komplexität des Gebührenrechts sollte eine Auskunft hierüber individuell erfolgen.
Fragen kostet nichts!
Wir beantworten Ihnen die Fragen nach den Kosten für Ihre Rechtsprobleme sofort und kostenlos. Fragen Sie nach, es ist billiger als Sie denken.