Verfahrensablauf
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Wenn Sie sofort die Scheidung einreichen wollen, benötigen wir die unterschriebene Prozessvollmacht
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Sobald uns der Antrag vorliegt, informieren wir Sie über die voraussichtlichen Kosten und prüfen, ob die Voraussetzungen für Verfahrenskostenhilfe vorliegen.
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Wir reichen den Scheidungsantrag für Sie bei Gericht ein.
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Von dort ergeht die Aufforderung, Gerichtskosten einzuzahlen. Sobald Sie die Gerichtskosten an das Gericht überwiesen haben, wird der Scheidungsantrag dem Gegner zugesandt.
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Nach Stellungnahme der Gegenseite wird vom Gericht die Auskünfte zum Versorgungsausgleich versandt.
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Im eigenen Interesse sollen die Fragebögen schnellstens ausgefüllt und an das Gericht weiter geleitet werden.
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Die Rentenkonten werden geklärt.
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Sobald die Auskünfte vorliegen, wird der Scheidungstermin bestimmt.
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Im Normalfall wird die Ehe im Scheidungstermin geschieden.
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Das Urteil wird – soweit nicht die Möglichkeit besteht, auf Rechtsmittel zu verzichten – 1 Monat nach Zustellung rechtskräftig.