Verfahrensablauf
- Wenn Sie sofort die Scheidung einreichen wollen, benötigen wir die unterschriebene Prozessvollmacht
- Sobald uns der Antrag vorliegt, informieren wir Sie über die voraussichtlichen Kosten und prüfen, ob die Voraussetzungen für Verfahrenskostenhilfe vorliegen.
- Wir reichen den Scheidungsantrag für Sie bei Gericht ein.
- Von dort ergeht die Aufforderung, Gerichtskosten einzuzahlen. Sobald Sie die Gerichtskosten an das Gericht überwiesen haben, wird der Scheidungsantrag dem Gegner zugesandt.
- Nach Stellungnahme der Gegenseite wird vom Gericht die Auskünfte zum Versorgungsausgleich versandt.
- Im eigenen Interesse sollen die Fragebögen schnellstens ausgefüllt und an das Gericht weiter geleitet werden.
- Die Rentenkonten werden geklärt.
- Sobald die Auskünfte vorliegen, wird der Scheidungstermin bestimmt.
- Im Normalfall wird die Ehe im Scheidungstermin geschieden.
- Das Urteil wird – soweit nicht die Möglichkeit besteht, auf Rechtsmittel zu verzichten – 1 Monat nach Zustellung rechtskräftig.