Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Stegmann setzt Ihre Ansprüche insbesondere gegen Versicherungen durch.
Denn Versicherungsrecht ist die Königsdisziplin des Vertragsrechts, da Versicherungsverhältnisse bis ins Detail durch Vertragsbedingungen geregelt werden. Somit ist es konsequent, dass Herr Stegmann als Vertragsrechtsanwalt die Fachanwaltschaft für Versicherungsrecht anstrebte. Diese bekam er durch die Rechtsanwaltskammer aufgrund seiner Erfahrung verliehen.
Vor allem Versicherungsgesellschaften als Vertragspartner sind wirtschaftlich stark und rechtlich gut beraten. Durch die fachliche Qualifikation und Kenntnisse der internen Vorgänge der Versicherungsgesellschaften ist Rechtsanwalt Stegmann in der Lage, Ihre Interessen auf gleicher Augenhöhe durchzusetzen.